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Brockhaus
Name a Administrativer Protektionismus (Verwaltungsprotektionismus)
ID b brhe•e15•v21•b•A•Administrativer_Protektionismus
Category d entry
Attributes
PageID q p00700
Scan v Administrativer Protektionismus
Text w

Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 7.

Administrativer Protektionismus, Verwaltungsprotektionismus, in der Handelspolitik eine Methode der Einfuhrhemmung, die sich nicht der Gesetzgebung, z. B. der Festsetzung von Zöllen oder Kontingenten (Höchstmengen von Waren), sondern der sich in der Verwaltungspraxis ergebenden Möglichkeiten bedient. Vor dem Kriege trat der A. P. hauptsächlich in der Form scharfer Anwendung der tierärztl. Polizeivorschriften zur Einschränkung der Vieh- und Fleischeinfuhr auf. Wie alle einfuhrhemmenden Methoden, ist auch der A. P. nach dem Weltkrieg und bes. seit Ausbruch der internationalen Währungs- und Kreditkrise im Sommer 1931 stark entwickelt worden. Zu ihm gehören bes. die strenge Anwendung der Zoll- und Handelskontingentsvorschriften durch die Zollbehörden, die Verpflichtung zur Beibringung zahlreicher Begleitpapiere, die Verzögerung in der Abfertigung der Einfuhrgüter, Beanstandung der Verpackung, mangelhafte Wiederverpackung zerbrechlicher Gegenstände nach erfolgter Zollabfertigung, Anwendung der Vorschriften über die Devisenbewirtschaftung zur Erreichung protektionistischer Ziele, Gewährung billiger Sondertarife für inländische Erzeugnisse auf Eisenbahnen und Schiffen u. a. m. Ferner gehören hierher auch die in vielen Ländern üblichen Bestimmungen, daß bei öffentlichen Aufträgen nur inländ. Erzeugnisse berücksichtigt werden dürfen, sowie die staatl. Unterstützung für die Werbung zum Kauf einheimischer Waren. In weiterem Sinne ist zum A. P. auch der → Verwendungszwang (Bd. 21) zu rechnen.
References x
Greiff: Die neuen Methoden der Handelspolitik (1934).

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