Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 13.
✶Akkreditieren. Im Überseeverkehr hat sich als besondere Form des unwiderruflichen Akkreditivs der
Dokumentenbrief herausgebildet. Die Bank des Käufers sendet diesen unmittelbar an den Verkäufer, der dann entscheiden kann, bei welcher von den im Kreditbrief genannten Banken er den Betrag abheben will.