Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 33.
✶Anwaltskammer. Die A. hat ihren Sitz am Ort des Oberlandesgerichts. Sie hat einen Vorstand von mindestens neun aus ihrer Mitte gewählten Mitgliedern. Durch VO. v. 18. März 1933 Kap. XIII ist eine Reichsrechtsanwaltskammer mit dem Sitz in Berlin errichtet worden, deren besondere Aufgabe die Herstellung einer ständigen Verbindung zwischen den Vorständen der A. ist. Bei ihr ist ein aus ihren Mitgliedern und solchen des Reichsgerichts gebildeter Ehrengerichtshof errichtet, an den die Berufung gegen die Urteile der Ehrengerichte zulässig ist (Ges. v. 28. März 1934).