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Brockhaus
Name a Apotheker*
ID b brhe•e15•v21•b•A•Apotheker
Category d entry
Attributes
PageID q p03400—p03500
Scan v Apotheker
Text w

Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 34—35.

Apotheker. Deutsches Reich. Die neue Prüfungsordnung für A. vom 8. Dez. 1934 bestimmt mit Wirkung ab 1. April 1935 folgendes: Eintritt in den Beruf mit dem Reifezeugnis eines Gymnasiums, Realgymnasiums, einer Oberrealschule oder gleichgestellten Lehranstalt. 2 Jahre prakt. Ausbildung in einer dafür zugelassenen Apotheke (die am 18. Febr. 1935 veröffentlichte amtl. Liste führt nur rund 350 solcher »Lehrapotheken« auf; dadurch wird der jährl. Zugang zum Beruf beschränkt). Anschließend Vorprüfung (praktisch und mündlich); darauf, falls noch nicht früher abgeleistet, Arbeitsdienst, weiter 6 Halbjahre Hochschulstudium mit vorgeschriebenem Lehrplan an Vorlesungen und Übungen. Dem Studium folgen die pharmazeut. Prüfung (praktisch und mündlich) sowie eine einjährige prakt. Tätigkeit in Apotheken, davon mindestens 6 Monate in Orten mit nur einer Apotheke, in der der Apothekenvorstand ohne pharmazeut. Hilfskraft arbeitet. Ein Verzeichnis der hierfür in Frage kommenden Apotheken wird jährlich veröffentlicht. Ein halbes Jahr dieser Kandidatenzeit (aber nicht die in Landapotheken zu verbringende Hälfte) kann auch durch wissensch. Arbeit in einem pharmazeut. oder pharmakognostischen Hochschulinstitut ersetzt werden. Zum Schluß Erteilung der Approbation. Diese erfolgt nur an Reichsangehörige. Zu den Prüfungen werden, vorbehaltlich besonderer Ausnahmen, nur Arier zugelassen.
Österreich. Nach Erlangung des Magisterdiploms zweijährige prakt. Ausbildung in einer öffentl. Apotheke, dann Aspirantenprüfung. Bewerbung für den selbständigen Betrieb einer schon bestehenden öffentl. Apotheke ist 5 Jahre, einer neu zu errichtenden 15 Jahre nach bestandener Aspirantenprüfung möglich.
Schweiz. Folgender neuer Ausbildungsgang ist durch VO. v. 22. Jan. 1935 eingeführt worden: Nach Reifeprüfung 3 Halbjahre naturwissensch. Studien, naturwissensch. Prüfung; 1½ Jahre Praktikum in Apotheke, Assistentenprüfung; 1 Jahr Assistentenzeit in Apotheke; 4 Halbjahre Fachstudium; nach bestandener Fachprüfung Berechtigung zur Praxisausübung.
Statistik. Im Deutschen Reich bestanden i. J. 1934: 7092 Apotheken (1728 privilegierte, 1953 verkäufliche konzessionierte, 3131 unverkäufliche konzessionierte; 164 Zweigapotheken, 116 Krankenhausapotheken). Das gesamte pharmazeut. Personal betrug 16 114 Köpfe (5079 Besitzer, 303 Pächter, 1749 Verwalter, 3714 angestellte approbierte A., 8283 noch nicht approbierte Assistenten, 1986 Praktikanten). Dazu kamen 2036 Studierende der Pharmazie. Der Anteil der Frauen betrug 1934 unter den Apothekenvorständen 1,5 %, den angestellten A. 11,4 %, den Studenten der Pharmazie 23,2 %, den nicht approbierten Assistenten 35,5 %, den Praktikanten 36,6 %.

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