Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 37.
✶Arbeiter. Die nationalsozialistische Sozialpolitik ist darauf gerichtet, den A. als »sozialen Gegenspieler« im Sinne der Klassenkampfideen des Marxismus zu beseitigen, ihn in den Stand zu erheben, d. h. ihn zum vollwertigen Glied der Volksgemeinschaft zu machen, den »Arbeiter der Stirn« ebenso wie den »Arbeiter der Faust«. Im Betriebe, der früher vielfach die Front des sozialen Kampfes bildete, soll die Betriebsgemeinschaft verwirklicht werden, d. h. die innere Verbundenheit zwischen Betriebsführer und Gefolgschaft zur Förderung der Betriebszwecke und zum gemeinen Nutzen von Volk und Staat. Im A. sollen wieder Arbeitsfreude und Berufsstolz geweckt werden. Die soziale Ehrengerichtsbarkeit (vgl. §§ 35 ff. des Ges. zur Ordnung der nationalen Arbeit v. 20. Jan. 1934) soll den für die nationalsozialist. Weltanschauung entscheidenden Begriff der Ehre auch für das Arbeitsleben fruchtbar gestalten und dem A. durch Schaffung einer Ehrenordnung diejenige Achtung sichern, die ihm bei Erfüllung seiner Pflichten im Betrieb zusteht.