Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 39.
Arbeitsbeschaffungswechsel, Wechsel, die im Rahmen der öffentl. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Finanzierung dienen. Sie werden von den mit der Ausführung der Arbeit beauftragten Unternehmerfirmen ausgestellt, von den Trägern der Arbeit, den Darlehensnehmern, giriert und von der Deutschen Gesellschaft für öffentl. Arbeiten A.-G. (Oeffa) akzeptiert, um damit die Diskontfähigkeit bei der Reichsbank zu erlangen. Anderseits hat sich das Reich der Oeffa gegenüber verpflichtet, die A. nach Ablauf einer vorgesehenen Prolongationszeit einzulösen. Die Mittel hierzu verschafft sich das Reich durch die Begebung von → Arbeitsschatzanweisungen (Bd. 21) an die Reichsbank.