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Brockhaus
Name a Arbeitsbuch*
ID b brhe•e15•v21•b•A•Arbeitsbuch
Category d entry
Attributes
PageID q p03900
Scan v Arbeitsbuch
Text w

Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 39.

Arbeitsbuch. Außer dem A. gemäß § 107 GewO. gibt es das A. auf Grund des Ges. v. 26. Febr. 1935. Es ist dies ein Ausweis über die berufliche Ausbildung und Entwicklung des Arbeiters oder Angestellten; es soll die zweckentsprechende Verteilung der Arbeitskräfte in der deutschen Wirtschaft gewährleisten. Dieses A. wird vom Arbeitsamt ausgestellt. Wird jemand vorschriftswidrig ohne A. beschäftigt, so kann sowohl der Arbeitgeber wie der Beschäftigte bestraft werden. Der Unternehmer hat Beginn und Art der Beschäftigung sofort im A. zu vermerken und gleichzeitig dem Arbeitsamt Anzeige zu erstatten. Nähere Bestimmungen gibt die VO. vom 16. Mai 1935.

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