Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 41.
Arbeitsdienstpaß (fälschlich
Arbeitspaß genannt), der allen Arbeitsdienstwilligen ausgehändigte amtl. Ausweis darüber, daß sie ihrer mindestens einhalbjährigen Arbeitsdienstpflicht genügt haben. Er bietet dem Inhaber eine Reihe von Vergünstigungen, bes. in bezug auf die Arbeitsbeschaffung, und soll in Zukunft zu einer Ehrenurkunde jedes schaffenden jungen deutschen Menschen werden.