Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 41.
✶Arbeitshäuser. Nach dem Ges. gegen Gewohnheitsverbrecher v. 24. Nov. 1933 kann das Gericht neben der Strafe anordnen, daß die zu Haftstrafe verurteilten Landstreicher, Bettler, Müßiggänger, Prostituierten, Arbeitsscheuen und Obdachlosen in A. unterzubringen sind.