Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 42.
Arbeitspapiere, Urkunden, die in Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis stehen. Hierher gehören z. B.: Arbeitsdienstpaß über Tätigkeit im Freiwilligen Arbeitsdienst, Arbeitsbuch, Arbeitskarte für Kinder, Zeugnis, Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt, Abkehrschein der Bergleute, Seefahrtsbuch, Steuerkarte, Quittungskarte der Invaliden- oder Angestelltenversicherung. Diese Papiere sind dem Beschäftigten bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen. Geschieht das nicht oder nicht rechtzeitig und entsteht dem Beschäftigten daraus ein Nachteil, so ist der Unternehmer grundsätzlich schadenersatzpflichtig.