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Brockhaus
Name a Arbeitsrecht*
ID b brhe•e15•v21•b•A•Arbeitsrecht
Category d entry
Attributes
PageID q p04200—p04300
Scan v Arbeitsrecht
Text w

Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 42—43.

Arbeitsrecht. Das A. hat in seinem Inhalt und Geist durch die nationalsozialist. Revolution wesentliche Wandlungen erfahren. Das frühere Recht mit seinem Grundsatz des freien Arbeitsvertrages schuf kein personenrechtliches Gemeinschaftsband zwischen den Beteiligten, sondern regelte lediglich den marktwirtschaftl. Austausch von Arbeit gegen Entgelt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer fühlten sich nicht schicksalverbunden, sondern als Vertragsgegner. Dies führte zu Klassenbildung und zu Klassenkampf, der durch die Verbände der Arbeitgeber und die Gewerkschaften geleitet wurde. Im Weltkrieg wurden diese Verbände vom Staat anerkannt; ihnen wurden Aufgaben zur Selbstverwaltung übertragen (z. B. Tarifverträge). So entstand das System des kollektiven A. Der Nationalsozialismus lehnt dieses System ab und hat ihre Träger, die Verbände, beseitigt sowie eine neue Ordnung der Arbeit (Ges. zur Ordnung der nationalen Arbeit v. 20. Jan. 1934) geschaffen. Sie beruht auf dem Führergrundsatz, ferner auf der Schicksalsverbundenheit aller Betriebsangehörigen sowie auf dem Recht des Staates, notfalls von sich aus die Arbeitsverhältnisse zu gestalten. Durchzogen ist das Gesetz von den Ideen der sozialen Ehre, der Kameradschaft, der Treue, des Gehorsams und der Fürsorge.
References x
Kommentare zum Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit von Dersch, Hueck - Nipperdey und Dietz, Mansfeld und Pohl (1934). — Darstellungen. Herschel und Bergemann: Neues Arbeitsrecht (2. Aufl. 1934).

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