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Brockhaus
Name a Ausbeutung Minderjähriger
ID b brhe•e15•v21•b•A•Ausbeutung_Minderjähriger
Category d entry
Attributes
PageID q p06000
Scan v Ausbeutung Minderjähriger
Text w

Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 60.

Ausbeutung Minderjähriger, strafbare Handlung nach § 301 StGB., wonach derjenige, der sich in gewinnsüchtiger Weise und unter Ausnutzung des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines Minderjährigen eine Verpflichtungsurkunde (Wechsel, Schuldschein u. ä.) ausstellen oder ein mündliches Zahlungsversprechen geben läßt, mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bestraft wird. Einen Sonderfall regelt § 302, wonach auf Gefängnis bis zu einem Jahr oder Geldstrafe zu erkennen ist, wenn das Versprechen einer Geldleistung unter einer besonderen Bindung des Gewissens (»auf Ehrenwort«) abgegeben wird. Die A. M. ist Antragsdelikt.
Nach österreichischem Strafrecht fällt die A. M. unter die Strafdrohungen gegen den Wucher nach der kaiserl. VO. v. 12. Okt. 1914.
Nach schweizerischem Recht fällt die A.M. auch nach dem Strafrechtsentwurf unter den Tatbestand des Wuchers.

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