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Brockhaus
Name a Ausweichkurs
ID b brhe•e15•v21•b•A•Ausweichkurs
Category d entry
Attributes
PageID q p06600
Scan v Ausweichkurs
Text w

Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 66.

Ausweichkurs, im Börsenverkehr ein Scheinkurs, der durch Ansagen in den Kurszettel gelangen kann, obwohl Geschäfte zu diesem Kurs nicht beabsichtigt sind. Beispiel: Jemand will zu 200 % verkaufen; dann kann ein anderer 195 % bieten, wenn er weiß, daß die Gegenseite 200 % als Mindestkurs bestimmt (mit 200 % limitiert) hat. Ein Kauf kommt in diesem Falle nicht zustande. Geht dann die Gegenseite mit ihrem Limit auf 195 % herunter, so bietet der andere 190 % und weicht so lange aus, bis er den ihm zusagenden Kurs erreicht hat. Voraussetzung ist dabei, daß der Verkäufer der Schwächere ist.

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