Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 131.
Börsenbericht, die tägl. Unterrichtung der Öffentlichkeit über den stimmungsmäßigen Verlauf und die Kursgestaltung der Wertpapierbörsen. Er wird teils von den amtl. Stellen der Börsen selbst, teils von den größeren mehr oder weniger amtl. Nachrichtenbüros durch Rundfunk oder Druck verbreitet. Doch unterhalten auch die bedeutenderen Zeitungen eigene Berichterstatter, die selbst die Börsen beobachten, um die Leserschaft ihrer Zeitungen dann zu unterrichten.