Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 68.
Baby-Bonds [engl.,
bẹ̄bi-], in den Ver.St.v.A. Bezeichnung für langfristige Staatsanleihen in kleiner Stückelung, bei denen die Zinszahlung ohne Zinsschein wie bei den »unverzinslichen« Schatzanweisungen in Form eines Diskontabzuges erfolgt.