Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 70.
Bagatellschäden, im Versicherungswesen kleine Schaden, deren Einbeziehung die Versicherung unnötig verteuert und ihre eigentl. Aufgabe, den Schutz gegen ernsthafte Gefährdungen der wirtschaftl. Existenz, erschwert. Deshalb sind die B. vielfach von der Ersatzpflicht ausgeschlossen.