Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 74.
Bankkonditionen [lat.], die Geschäftsbedingungen der Banken. Sie stellen eine umfangreiche Zusammenfassung von rechtl. Vertragsgrundlagen dar, die in ihrer Gesamtheit für die Kontenführung, den Zahlungs-, Scheck- und Wechselverkehr, den Wertpapierhandel sowie die Verwaltung und Aufbewahrung von Wertpapieren von der Kundschaft anerkannt werden müssen, und stimmen bei allen Banken mehr oder weniger überein.