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Brockhaus
Name a Beamter*
ID b brhe•e15•v21•b•B•Beamter
Category d entry
Attributes
PageID q p08600
Scan v Beamter
Text w

Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 86.

Beamter. Durch die nationalsozialist. Revolution hat auch das Beamtenrecht starke Änderungen erfahren. So ist durch das Ges. zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums v. 7. April 1933 (Fassung vom 22. Sept. 1933) Vorsorge getroffen worden, daß nur politisch zuverlässige und den rassischen Anforderungen des nationalsozialist. Staates entsprechende Personen (→ Arierparagraph, Bd. 21) im Beamtenstand verblieben. Nach Abschluß dieser Säuberung hat das Ges. zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des allgem. Beamtenrechts v. 30. Juni 1933 das gesamte Beamtenrecht in allen wesentlichen Punkten dem Recht der → Reichsbeamten (Bd. 21) angeglichen. Das Dienststrafrecht der Beamten ist in Preußen durch die Dienststrafordnung v. 27. Jan. 1932 mit den Änderungen des Ges. v. 18. Aug. 1934 neu geregelt worden.

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