Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 101.
Berufsausbildung. Gemäß § 8 der ArbeitsfrontVO. v. 24. Okt. 1934 hat die → Deutsche Arbeitsfront (Bd. 21) »für die Berufsschulung Sorge zu tragen«. Die Reichsberufsgruppen der Deutschen Arbeitsfront erfassen die Berufstätigen quer durch alle Betriebsgemeinschaften und sollen sie zu höchsten Leistungen in ihrem Berufe heranbilden. Darüber hinaus soll diese »zusätzliche Berufserziehung« im Gegensatz zu andern Arten der Berufsschulung kameradschaftliche Erziehung im Dienste der Herausbildung des deutschen Arbeitsmenschen sein. Um zu höchster beruflicher Leistung anzuspornen, sind die Reichsberufswettkämpfe der Jungarbeiter eingeführt worden. Unter Zuhilfenahme der Berufsberatung will man jeden Berufstätigen auf den Platz stellen, der seinen Fähigkeiten entspricht.