Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 101.
✶Berufsstände. Unter dem Druck techn. Neuerungen und großbetrieblicher Gestaltung wurde in der kapitalist. Wirtschaft die alte berufsständische Ordnung und die früher meist vorhandene Einheit von Beruf und Betrieb aufgelöst, so daß heute in industriellen Betrieben Berufe der verschiedensten Art zusammengefaßt sind. Als B. konnten nur noch der Bauern- und Handwerkerstand sowie die einzelnen freien Berufe bezeichnet werden. Trotzdem wurde immer wieder der Versuch gemacht, die Idee einer Wirtschafts- und Volksordnung nach der berufsständischen Ordnung zu verwirklichen. Vor allem suchte man in den B. die Grundlage einer »organ. Demokratie« zu schaffen (Tatarin-Tarnheyden). — Der Nationalsozialismus erkannte, daß in der Industrie nur ein
wirtschaftsständischer Aufbau möglich ist, d.h. vertikal sollen bestimmte Wirtschaftszweige zusammengefaßt werden, durch die sich horizontal die Berufsgruppen hindurchziehen. Dem industriellen Wirtschaftsstande gehören alle in seinem Bereiche Schaffenden an ohne Rücksicht daraus, welche berufliche Tätigkeit sie ausüben und wie sie sozial als Unternehmer, Angestellter oder Arbeiter eingegliedert sind. In diesem Sinne hat die → Deutsche Arbeitsfront (Bd. 21) alle schaffenden Deutschen wirtschaftsständisch gegliedert, und zwar vertikal-betrieblich nach Reichsbetriebsgemeinschaften und horizontal-beruflich nach Reichsberufsgruppen (→ Ständischer Aufbau, Bd. 21).