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Brockhaus
Name a Bondsverfahren
ID b brhe•e15•v21•b•B•Bondsverfahren
Category d entry
Attributes
PageID q p12900
Scan v Bondsverfahren
Text w

Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 129.

Bondsverfahren, ein im Rahmen der deutschen Devisenzwangsbewirtschaftung eingeführtes Zahlungsausgleichsverfahren. Danach können die im Ausland begebenen Anleihen deutscher Schuldner (Bonds oder auch Dollarbonds, weil sie hauptsächlich in den Ver.St.v.A. aufgelegt wurden) in Verbindung mit dem → Zusatzexportverfahren (Bd. 21) vom deutschen Schuldner zu den gegenwärtig niedrigen Kursen im Ausland zurückgekauft werden. Der Exporteur, der mit Genehmigung der zuständigen Amtsstellen ein sog. Zusatzexportgeschäft, also eine ohne Anwendung des B. nur mit Verlust zu tätigende Lieferung an das Ausland ausführt, erhält von den aus diesem Geschäft anfallenden Devisen so viel zur Verfügung gestellt, daß er durch Rückkauf und Wiederverkauf von Bonds seinen rechnerisch festgestellten und amtlich nachgeprüften Verlust decken kann. Der Ausgleich erfolgt für ihn aus dem Kursunterschied zwischen dem niedrigeren Ankaufspreis im Ausland und dem höheren Weiterveräußerungskurs, zu dem er die Stücke an den deutschen Anleiheschuldner wieder abgeben kann. Für diesen liegt der Anreiz zum Rückkauf der Stücke darin, daß er beim Erwerb vom Exporteur immer noch weniger als den Nennwert zu zahlen hat, zu dem er später vertragsgemäß die Stücke einlösen müßte. Ursprünglich traten hierbei die Exporteure unmittelbar mit den deutschen Bondsschuldnern in Verbindung. Als sich aber später dies Geschäft weiter ausdehnte, bildete sich unter Vermittlung der Devisenbanken allmählich ein Markt, an dem der Exporteur seine freigegebenen Devisenerlöse mit allen erforderlichen Genehmigungen als »Exportvaluta« verkauft und der Bondsschuldner sie kauft. Im Laufe der Zeit trat allerdings das B. fast völlig hinter dem Scripsverfahren zurück (→ Scrip, Bd. 21).

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