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Brockhaus
Name a Ärztliches Fortbildungswesen
ID b brhe•e15•v21•b•A•Ärztliches_Fortbildungswesen
Category d entry
Attributes
PageID q p05100—p05200
Scan v Ärztliches Fortbildungswesen
Text w

Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 51—52.

Ärztliches Fortbildungswesen, Bestrebungen zur Erhaltung und Ergänzung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten des bereits approbierten Arztes durch Abhaltung von theoret. oder prakt. Lehrgängen. Diese erstrecken sich auf die ärztliche allgem. Ausbildung, auf einzelne Fachgebiete oder auf Grenzgebiete, z. B. Medizinalverwaltung, soziale Hygiene, Gesetzeskunde, Versicherungsrecht usw. Das Besuchen der Lehrgänge ist freiwillig, Vorschrift jedoch in bestimmtem Umfange für Ärzte, die zur Tätigkeit bei den Krankenkassen zugelassen oder in der Medizinalverwaltung des Staates oder der Gemeinden tätig werden wollen. Träger des Ä. F. sind die mediz. Fakultäten, die Ärztekammern, die freien Berufsorganisationen der Ärzte, z. B. auch der Staat und einzelne Gemeinden. An Akademien für die ärztliche Fortbildung bestehen 2 staatsmediz. Akademien (→ Staatsmedizin, Bd. 21) sowie die Akademie für ärztl. Fortbildung der Stadt Berlin. Die Organisation der ärztl. Fortbildung besorgte bisher der Reichsausschuß für das Ä. F.; eine Neuorganisation und Zusammenfassung aller Bestrebungen ist in Vorbereitung.

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