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Brockhaus
Angestelltenversicherung: Einnahmen und Ausgaben 1924—34.

Angestelltenversicherung: Einnahmen und Ausgaben 1924—34.

Angestelltenversicherung: Ruhegeld, Steigerungssatz.

Angestelltenversicherung: Ruhegeld, Steigerungssatz.

Angestelltenversicherung: Zahl der laufenden Renten 1924—34.

Angestelltenversicherung: Zahl der laufenden Renten 1924—34.

Reichsversicherungsanstalt: Einnahmen, Ausgaben, Vermögen 1929—33.

Reichsversicherungsanstalt: Einnahmen, Ausgaben, Vermögen 1929—33.

Name a Angestelltenversicherung*
ID b brhe•e15•v21•b•A•Angestelltenversicherung
Category d entry
Attributes
PageID q p02800—p02900
Scan v Angestelltenversicherung
Text w

Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 28—29.

Angestelltenversicherung, Die Versicherungsgrenze ist im Dez. 1933 in Anpassung an die Gehaltssenkungen auf 7200 RM herabgesetzt worden. Die Wartezeit ist für Versicherte, die nicht mindestens 60 Monatsbeiträge auf Grund der Versicherungspflicht gezahlt haben, auf 120 Beitragsmonate erhöht worden. Für Erlangung des Altersruhegeldes wegen Vollendung des 65. Lebensjahres gilt eine Wartezeit von 180 Beitragsmonaten. Zur Erhaltung der Anwartschaft müssen jährlich mindestens 6 Monatsbeiträge gezahlt werden. Die Leistungen der A. sind ebenfalls im Dezember 1933 neu festgesetzt worden. Das Ruhegeld besteht jetzt aus dem auf 360 (früher 480) RM herabgesetzten Grundbetrag und dem Steigerungssatz, der je Beitragsmonat beträgt:img2 Der Kinderzuschuß ist von 120 auf 90 RM jährlich, die Witwenrente auf ⁵/₁₀, die Waisenrente auf ⁴/₁₀ des Ruhegeldes ohne Kinderzuschuß herabgesetzt worden; Witwen- und Waisenrente zusammen dürfen ferner nicht höher sein als das Ruhegeld zuzüglich Kinderzuschuß, das der Versicherte selbst beziehen würde. Die Witwenrente fällt bei Wiederverheiratung weg, doch erhält die Witwe in diesem Fall das Dreifache der Jahresrente als Abfindung. Kinderzuschuß und Waisenrente werden als Regelleistung nur bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, als freiwillige, widerrufliche Mehrleistung für Kinder in Berufsausbildung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gewährt. Die Ersatzkassen für die A. sind unter dem 5. Juli 1934 aufgehoben worden.
Die Herabsetzung der Leistungen in der A. wurde notwendig, weil früher die Leistungen zu hoch festgesetzt worden waren, so daß schon 1928 die richtige versicherungstechn. Bilanz einen Fehlbetrag von rund 1,7 Milliarden RM ergeben hatte, der bis 1933 auf etwa 2,5 Milliarden angestiegen war.
Einnahmen, Ausgaben und Vermögen der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte zeigt die folgende Übersicht (in Mill. RM):img4
1924 waren etwa 24 500 Ruhegeldempfänger und 40 500 Hinterbliebenenrentenempfänger zu versorgen; bis Ende 1933 waren diese Zahlen auf 207 000 und 126 000 angewachsen.
Relatives
Pictures Z Angestelltenversicherung: Einnahmen und Ausgaben 1924—34. | Angestelltenversicherung: Ruhegeld, Steigerungssatz. | Angestelltenversicherung: Zahl der laufenden Renten 1924—34. | Reichsversicherungsanstalt: Einnahmen, Ausgaben, Vermögen 1929—33.

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