Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 30.
Anlagekredit, ein Darlehenskredit, der in der Gütererzeugung und Güterverteilung langfristig für Anlagezwecke gegeben und genommen wird, d. h. für solche Bestandteile eines Unternehmens, die dem Geschäftsbetrieb dauernd dienen sollen, z. B. zum Ankauf von Grundstücken, Maschinen, Patenten u. ä. Die Aufnahme des A. erfolgt vorwiegend am → Kapitalmarkt, Bd. 9. Der A. unterscheidet sich vom
Betriebs- oder
Umlaufskredit, der für die Zwecke des fortlaufenden Geschäftsverkehrs (Betriebskapital), z. B. für den Ankauf von Rohstoffen oder für die Zahlung von Löhnen und Gehältern, kurzfristig in Anspruch genommen und meist von Banken und andern Kreditinstituten gewährt wird.