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Brockhaus
Arbeitslosenunterstützung.

Arbeitslosenunterstützung.

Name a Arbeitslosenversicherung*
ID b brhe•e15•v21•b•A•Arbeitslosenversicherung
Category d entry
Attributes
PageID q p04100
Scan v Arbeitslosenversicherung
Text w

Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 41.

Arbeitslosenversicherung. Versicherungsfrei ist seit 1933 die Beschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft einschl. Garten-, Obst- und Weinbau, in der Binnen- und Küstenfischerei und in der Teichwirtschaft, ebenso sind Hausgehilfinnen versicherungsfrei. Die Wartezeit beträgt seit Dez. 1933 14 Tage für alleinstehende Arbeitslose, 7 Tage für solche mit 1—3, 3 Tage für solche mit 4 und mehr zuschlagsberechtigten Angehörigen. Die Unterstützungssätze sind auch nach Ortsklassen und Ortsgrößen abgestuft. Sie betragen wöchentlich (in RM) z. B. für:
a) Alleinstehende Arbeitslose, b) Arbeitslose mit 3 unterhaltsberechtigten Angehörigen, c) Arbeitslose mit 6 oder mehr unterhaltsberechtigten Angehörigen:
Der Beitrag zur A. ist seit 1930 von ursprünglich 3 auf 6,50 % des Lohnes erhöht worden. Die versicherungsmäßige Arbeitslosenunterstützung wird über 36 Tage hinaus nur noch gezahlt, soweit der Arbeitslose hilfsbedürftig im Sinne der Krisenunterstützung ist. Arbeitslose unter 21 Jahren haben Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung nur, soweit ihr Lebensunterhalt nicht durch familienrechtl. Unterhaltsanspruch gewährleistet ist. Verheirateten Frauen wird die Unterstützung nur gewährt, soweit sie hilfsbedürftig sind. Die Heraufsetzung der Beiträge und die Herabsetzung der Leistungen wurde notwendig, weil die A. große Reichszuschüsse erforderte (1930 z. B. 591 Mill. RM), die auf die Dauer nicht aufgebracht werden konnten. Die Erfahrungen mit der deutschen ebenso wie mit der engl. A. haben gezeigt, daß bei langanhaltender Massenarbeitslosigkeit, wie sie die Zeit nach dem Weltkriege gebracht hat, das volle Risiko der A. auf rein versicherungsmäßigem Wege kaum getragen werden kann, sondern die Hauptlast der Unterstützung der Arbeitslosen auf den Staat und die Fürsorgeverbände fallen muß. In England z. B. gingen von 143,3 Mill. Pfund, die 1930/31 für 3 Mill. Arbeitslose gebraucht wurden, 114,8 Mill. Pfund, d. h. ⅘, zu Lasten des Staates, und nur 28,5 Mill., also ⅕, wurden aus Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht.
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Pictures Z Arbeitslosenunterstützung.

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