Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 63.
Außeninstitute, Institute und Forschungsstätten, die der wissensch.-prakt. Ausbildung von Studierenden dienen. Sie sind den Universitäten, Techn. Hochschulen und sonstigen Hochschulen nicht eingegliedert und verwaltungstechnisch unterstellt, sondern werden von wirtschaftl. Organisationen oder priv. Unternehmungen gegründet, unterhalten und geleitet und sind den Hochschulen nur lose angegliedert A. sind z. B. Versuchsgüter für Studierende der Landwirtschaft, der Forstwissenschaft usw., Versuchs- und Forschungsanstalten für Getreideverarbeitung, neuerdings auch besondere Einrichtungen, die die Beziehungen der Hochschule zu der Bevölkerung ihres Heimatgebietes aufrechterhalten sollen.