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Brockhaus
Name a Betriebsordnung
ID b brhe•e15•v21•b•B•Betriebsordnung
Category d entry
Attributes
PageID q p10300
Scan v Betriebsordnung
Text w

Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 103.

Betriebsordnung, die zur Reglung der Betriebsgemeinschaft erlassenen Bestimmungen. Sie ist teils an die Stelle der Arbeitsordnung, teils an die des Tarifvertrags getreten und wird durch einseitige schriftliche Handlung des Führers des Betriebs auf Grund des Ges. zur Ordnung der nationalen Arbeit v. 20. Jan. 1934 erlassen. Für alle priv. Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten ist eine B. vorgeschrieben. Zu ihrem Inhalt gehören z. B. Vorschriften über Anfang und Ende der regelmäßigen tägl. Arbeitszeit, Betriebsbußen, Kündigung, Festsetzung des Lohnes, insbesondere des Akkordlohnes, Unfallverhütung, Ordnung im Betriebe. Die Bestimmungen der B. sind für die Betriebsangehörigen als Mindestbedingungen rechtsverbindlich. Ein Abdruck der B. ist in jeder Betriebsabteilung an geeigneter, den Beschäftigten zugänglicher Stelle auszuhängen. Gegen die B. kann die Mehrheit des Vertrauensrats schriftlich den Treuhänder der Arbeit anrufen, wenn sie wirtschaftlich und sozial untragbar ist. Der Treuhänder der Arbeit kann dann selbst eine Reglung treffen.

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