Der Große Brockhaus, 15. Aufl., Ergänzungsband A—Z (1935), S. 134.
Brandmarken, eine im Mittelalter insbesondere an Münzfälschern und Dieben vollzogene Strafe, dazu bestimmt, den Verbrecher kenntlich zu machen. Hierbei wurde mit einem glühenden Schlüssel oder mit einem das Stadtwappen tragenden Stempel ein Zeichen auf Backen, Stirn oder Ohren des Verbrechers eingebrannt.